Praxis für Gerichtspsychologie
Rafaela Erben
Begutachtung und Beratung

Ziele der Begutachtung

In familiengerichtlichen Verfahren ist das Ziel der Begutachtung, dem Gericht einen dem Kindeswohl am besten entsprechenden Lösungsvorschlag zu machen, d. h. eine Empfehlung abzugeben, die dem Kind aus psychologischer Sicht die günstigsten Voraussetzungen für eine gelingende psychosoziale Entwicklung bietet.

Insbesondere im Rahmen von Sorge- und Umgangsrechtsfragen wird im Interesse des Kindes während des Begutachtungsprozesses angestrebt, einen einvernehmlichen Lösungsvorschlag mit den Eltern zu erarbeiten.

Bei der Prüfung von Aussagen auf ihre Glaubhaftigkeit (sowohl in strafrechtlichen als auch im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren) ist das Ziel der Begutachtung zu untersuchen, ob anhand der Aussage darauf geschlossen werden kann, dass der Aussagende das Berichtete tatsächlich erlebt hat.